Anmeldeschluss: 20.01.2018 | Diskobesuche, Alkohol, Rauchen, Tattoo, Ausziehen von zu Hause…
Welche Rechte hat das Kind und welche Rechte haben Jugendliche? Wo sind gesetzliche Grenzen? Wir wollen uns in diesem Seminar Fragen widmen, die in einer Mediation relevant werden können. Wir schauen uns den juristischen Rahmen an, in dem verhandelt werden kann.
Schwerpunkte sind Themen des Jugendschutzgesetzes, aber auch der „Taschengeldparagraph“ und das Mitspracherecht bei getrenntlebenden Eltern: aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen.
Fehlen darf nicht, wie Sie verfahren, wenn Sie von Kindern und Jugendlichen Sachverhalte erfahren, die ein komisches Bauchgefühl hinterlassen – was tun, wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um eine Kindeswohlgefährdung handelt? Die Rolle des Jugendamtes, das Kinderschutzverfahren und die praktische Herangehensweise für Sie werden erarbeitet und erläutert.
Für wen: Pädagog:innen, Mediator:innen und Ehremamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen mediieren und arbeiten
Referentin: Daniela Leinemann Rechtsanwältin, M.A. Mediatorin (BAFM), Systemische Familientherapeutin, seit vielen Jahren im Jugendhilfekontext in Beratung und Mediation tätig.
Wann: Samstag, 03. Februar 2018, 9:30 – 17:30 Uhr
Wo: Haus Eichkamp, Zikadenweg 42a, 14055 Berlin, S-Bhf. Messe-Süd
Wie viel kostet das Seminar: 160 incl. 7 % Mwst.
Minimale Teilnehmerzahl: 8
Maximale Teilnehmerzahl: 16
Teilnahmebescheinigung: Anrechenbar als Fortbildung im Sinne der RVO zum Mediationsgesetz.
Anmeldung: kontakt@konflikthaus.de
Anmeldeschluss: 20.01.2018
Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss werden 90% des Betrages einbehalten.
Anmeldeprozedur: Sie schreiben eine email, Ihre Anmeldung wird per mail von uns bestätigt und Sie bekommen die Kontodaten genannt. Erst wenn Sie überwiesen haben, ist Ihnen der Platz sicher.